- Artikel-Nr. AS12-S
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- Versandgewicht 14 kg
SOFORT lieferbar · Lieferzeit 1-3 Werktage
Jetzt neu mit Siebträger aus Edelstahl!
Schnell auf Temperatur!
Ascaso Steel Uno PID, Espressomaschine schwarz
Eine semiprofessionelle Espressomaschine für den Haushalt - da denken viele gleich an die klassischen, chromblitzenden Geräte mit E61-Brühgruppe. Ascaso spielt mindestens in der gleichen Liga, geht aber mit der Uno/Duo Baureihe (Einkreiser/Zweikreiser) ganz andere, eigenständige Wege.
Das fängt beim klaren, minimalistischen Design an, das sich bestens in moderne Küchenumgebungen einpasst. Es geht weiter mit dem eingebauten Thermoblock, der eine deutlich schnellere (etwa 10 Minuten) Betriebsbereitschaft ermöglicht als es bei E61 Maschinen möglich ist. Nicht zuletzt kommt der stolze Besitzer auch in den Genuß zeitgemäßer Technik. Dazu gehört vor allen Dingen die mittels PID-Steuerung (Proportional, Integral, Differential) elektronisch geregelte Temperatur, über ein Display gradgenau einstellbar und stabil! Eine einstellbare Standby-Funktion spart Strom und schont die Umwelt.
Die regelbare Pre-Infusion, eine volumetrische Portionierelektronik (Speicher für 1 und für 2 Tassen) und eine Shot Clock unterstreichen das hohe Niveau. Die Profi-Dampflanze hat ein no-burn Rohr und wird somit nicht heiß. Der Tank ist gut einsehbar und seitlich entnehmbar - das spart Platz nach oben.
Der aufgebaute Druck lässt sich auf dem Präzisionsmanometer wunderbar ablesen. Und damit Sie auch ganz genau beobachten können, wie der herrlich cremige Espresso in die Tasse läuft, ist die Arbeitsfläche beleuchtet. Mit dem Siebträgergriff und dem Dampfdrehknopf aus Hartholz setzt die Ascaso Uno PID weitere optische Akzente. Beim Bezug des Kaffees gibt die Ascaso alles, was in ihr steckt für ein ganz besonderes Kaffee-Ergebnis. Das kann dazu führen, dass die Kaffeetasse schon mal leicht nach links oder rechts wandert, das ist hier aber ganz normal. Nach einer kleinen Korrektur steht sie wieder an Ort und Stelle.
Beeindruckend ist auch der Lieferumfang. Neben dem Siebträger aus Edelstahl, einem Tamper aus Aluminium und einem Kaffeemaß liegen noch 4 verschiedene Siebe in der Box. Ein Blindsieb zum Rückspülen, ein Sieb für eine Tasse und zwei 2-Tassen Siebe, ein großes und ein kleineres. Für alle Siebe benötigen Sie einen Tamper mit 58 mm Durchmesser.
Auch in weiß und inox erhältlich.
Technische Daten
Abmessungen (B x T x H) 27 x 31,5 x 36 cm
max. Tassenhöhe: 95 mm
Tankinhalt: 2 l
Anschlußkabel: 1,60 m
Gewicht: 12 kg
Leistungsaufnahme: 1052 W
max. Pumpendruck: 20 bar
Thermoblock mit Leitungen aus Edelstahl
Hinweis:
Diesen Artikel können wir Ihnen nicht auf Rechnung liefern.
Wegen seiner Größe kann dieser Artikel leider NICHT an Packstationen geliefert werden.
Entkalkung und Reinigung der Ascaso Steel Uno PID
Zur Vorbeugung von Verkalkung empfehlen wir Ihnen, die Maschine regelmäßig unter Berücksichtigung des Härtegrades Ihres Wassers (mindestens einmal im Jahr, evtl. deutlich häufiger) zu entkalken, um teure Reparaturen zu vermeiden. Ebenso empfehlen wir eine monatliche Reinigung/ Entfettung der Brühgruppe für einen unverfälschten Kaffeegeschmack.
Entkalken:
Die Maschine sollte in Intervallen entkalkt werden – nicht einfach nur durchlaufen lassen. Es sollten alle Wege, sprich, abwechselnd die Brüheinheit und die Dampfdüse, entkalkt werden. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Schalten Sie die Maschine ein.
- Befüllen Sie den Wassertank mit ca. 500 ml Wasser und geben Sie den Entkalker nach Vorschrift hinzu.
- Betätigen Sie nun den Schalter für den Kaffeebezug und lassen etwas Flüssigkeit (Menge ca. eine Espressotasse) aus der Brühgruppe laufen.
- Drehen Sie im Anschluss den Dampfhahn auf und lassen auch hier etwas Flüssigkeit durchlaufen.
- Lassen Sie die Maschine nun ca. 5 Minuten ruhen.
- Dies wiederholen Sie abwechselnd so lange, bis der Wassertank leer ist.
- Anschließend spülen Sie das Gerät mit einer kompletten Wassertankfüllung (wieder abwechselnd durch Brühgruppe und Dampflanze) durch.
Reinigung und Entfettung Brühgruppe:
Zur Reinigung der Brühgruppe benötigen Sie ein Blindsieb und entsprechenden Kaffeefettlöser in Pulverform. Gehen Sie bei der Reinigung wie folgt vor:
- Heizen Sie die Maschine auf.
- Setzen Sie das Blindsieb in den Filterträger.
- Befüllen Sie das Blindsieb mit einem halben Beutel (ca. 1 TL) Gruppenreinigungspulver.
- Setzen Sie den Filterträger ein.
- Betätigen Sie den Schalter für den Kaffeebezug bis der eingestellte maximal Druck in der Regel 12 Bar erreicht ist.
- Wiederholen Sie dies 2-3 mal, damit sich das aufgelöste Pulver im System verteilen kann.
- Jetzt mit eingesetztem Siebträger 20 Minuten ruhen lassen.
- Den Siebträger herausnehmen und spülen.
- Jetzt den Siebträger mit Blindsieb wieder einsetzen und weitere 5-6 x spülen. Zum Schluss sollte wieder klares Wasser aus dem Zylinder der Brühgruppe kommen.
- Geschafft!
Garantieverlängerung auf 5 Jahre / Erweiterter Deckungsschutz für Sie
- Diese Versicherung bietet Ihnen eine Garantieverlängerung für Siebträgermaschinen, Kaffeemaschinen, Kaffeemühlen und Gelatomaschinen, die mit ihren Leistungen über die Herstellergarantie des Gerätes hinausgehen.
- Die 5 Jahre Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die Garantieversicherung ebenfalls abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz-Garantie-Produkt stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Schadens am Gerät die Leistungen einzufordern.
- Die Versicherung ist im Kaufpreis der Maschine enthalten und nach Kaufdatum daraufhin 5 Jahre lang gültig.
- Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler /Markenpartner auf.
- Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch der geschützten Maschine entstanden sind. Informieren Sie Ihren ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler / Markenpartner zur Analyse und Reparatur. Falls es sich um einen Maschinenschaden aufgrund von Material- und Herstellerfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 5 Jahre Laufzeit der Garantieversicherung keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch die Garantieversicherung das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei einem Maschinentausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellerfehlern, behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche.
- Neugerätewert-Ersatz bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre alte, defekte Maschine eine Neumaschine erhalten, das technisch der alten Maschine zumindest gleich gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Maschinen besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zubehörteile in dem Besitz des Vertragshändlers übergeht und die zugehörige Garantieversicherung als erloschen gilt. Senden Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, zurück. Verbesserungen der Maschine durch „Aufrüstungen“ können Sie gerne gegen einen Aufpreis durch Ihren ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler /Markenpartner erhalten.
- Als Leistungsbeginn für die Garantieversicherung gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 5 Jahre nach Maschinen-Rechnungsdatum. Bei Ersatz einer Maschine nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur etc.) gilt die zugehörige Garantieversicherung als erloschen. Für die Neumaschine ist selbstverständlich wieder ein neue Garantieversicherung enthalten.
Wissenswertes für Sie
- Die Garantieversicherung ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien).
- Verbrauchsmaterial und Verschleißteile sind nicht gedeckt.
- Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist.
- Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Maschine. Garantien der Maschinenhersteller sind vorrangig leistungspflichtig sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter.
- Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Anderweitig bestehende Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Maschineninhaber sind im Schadensfall vorrangig zu belasten.
- Bei gedeckten Totalschäden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht nach Ersatzleistung, die entsprechende Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.) inden Besitz des Fachhändler über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und kostenlose Entsorgung.
- Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als gedeckte Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiterhin sind Schäden, die den vom Herstellervorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt.
- Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung.
- Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet.
- Schäden durch normale, übliche Abnutzung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung.
- Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung und Wartung, gelten nicht als mitversichert.
- Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen des Herstellers fallen nicht unter die Garantieverlängerung.
- Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt.
- Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden der Maschine (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt.
- Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit der Maschine nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt.
- Kosten durch Schäden, die keine Maschinenschäden sind oder sich nachträglich als keine Maschinenschäden erweisen, sind nicht gedeckt.
- Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt.
- Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt.
- Voraussetzung für den Anspruch auf kostenfreie Mangelbeseitigung ist die Vorlage dieses durch einen autorisierten Händler ausgefülltes Zertifikat und des Kaufbeleges.
- Falls in der Laufzeit der Garantieversicherung die geschützte Maschine getauscht wurde (Garantietausch durch Hersteller etc.), müssen bei Einforderung einer Leistung aus der Garantieversicherung auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden. Angemeldete Schäden ohne genaue Schadenhergangs-Beschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt.
- Bei jeglicher Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Maschineninhaber oder dessen Bevollmächtigter ist für die geschützte Maschine verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem die, dem Maschineninhaber zumutbare, Sorgfalt ausser Acht gelassen wurde, findet keine Deckung.